Den gestiegenen Anforderungen an den digitalen Unterricht soll mit dem sogenannten Digitalpakt zwischen Ländern und Bund Rechnung getragen werden. Auf Basis des Art. 104c GG kann der Bund den Ländern Gelder für die Bildung zur Verfügung stellen. Da nur ca. 20% der Summe für Endgeräte zur Verfügung stehen, sieht das Bundesministerium für Bildung und Forschung […]